Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

GSG Neuwied mbH
Museumstraße 10
56564 Neuwied

E-Mail: info@gsg-neuwied.de
Telefon: 0 26 31 / 8 97 – 0

Link zur Website: https://gsg-neuwied.de
Link zum Impressum: https://gsg-neuwied.de/kontakt/impressum/

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH (GSG) bietet über ihre Website Informationen zu ihrem Wohnungsangebot, ihren Serviceleistungen sowie zu ihrem Unternehmen an. Nutzerinnen und Nutzer können sich über Mietwohnungen, Gewerbeobjekte, aktuelle Wohnungsangebote, Serviceleistungen für Mieterinnen und Mieter sowie Kontaktmöglichkeiten informieren. Die Dienstleistung wird online über die Website (http://www.gsg-neuwied.de) bereitgestellt. Die GSG Neuwied ist eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft und stellt Wohnraum sowie wohnungsbezogene Dienstleistungen in Neuwied und Umgebung bereit.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über die Website können Interessierte aktuelle Wohnungs- und Gewerbeangebote einsehen und sich über die angebotenen Objekte informieren. Für verfügbare Wohnungen besteht die Möglichkeit, über die eingebundenen Online-Formulare eine Anfrage oder Bewerbung einzureichen. Darüber hinaus können Mieterinnen und Mieter verschiedene Serviceangebote nutzen, beispielsweise die Meldung von Schäden, die Kontaktaufnahme mit dem Mieterservice oder die Einsicht in wichtige Informationen und Dokumente. Die Website dient außerdem der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Neuigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zur GSG Neuwied. Die Nutzung der Informationsangebote ist ohne Anmeldung möglich. Für einzelne Online-Services können die Eingabe personenbezogener Daten und die Nutzung externer Formulare erforderlich sein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vollständig umzusetzen.

Unserer Webseite setzt die Vorgaben gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um:

Die Website wurde im Hinblick auf die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie die zugrunde liegenden Anforderungen der WCAG 2.1 überprüft und technisch optimiert.

Dabei wurden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Bilder wurden mit Alternativtexten versehen bzw. vorhandene Alternativtexte aus der Mediathek übernommen.
  • Formularfelder wurden mit aussagekräftigen Beschriftungen (Labels) versehen.
  • ARIA-Attribute und ARIA-Labels wurden ergänzt oder angepasst, um die Bedienung mit assistiven Technologien zu verbessern.
  • Leere oder unzureichend beschriftete Links wurden korrigiert und mit verständlichen Linkbeschreibungen versehen.
  • Leere oder fehlerhaft ausgezeichnete Schaltflächen wurden überarbeitet.
  • Fehlende Titel bei eingebetteten Inhalten (z. B. iFrames) wurden ergänzt.
  • Die Reihenfolge und Struktur der Überschriften wurde überprüft und angepasst.
  • PDF-Dokumente werden als solche gekennzeichnet; bei PDF-Links werden zusätzliche Hinweise zum Dateiformat sowie gegebenenfalls zur Dateigröße bereitgestellt.
  • Tastaturbedienbare Navigationshilfen und Sprungmarken wurden überprüft und angepasst.
  • Zur Verbesserung der Zugänglichkeit wurde eine Barrierefreiheits- bzw. Assistenzfunktion zur individuellen Anpassung der Darstellung und Bedienung der Website eingebunden.

Die Website wird fortlaufend überprüft und hinsichtlich der digitalen Barrierefreiheit weiter optimiert. Einzelne Inhalte, insbesondere ältere Dokumente oder Inhalte von Drittanbietern, können dennoch teilweise noch nicht vollständig barrierefrei sein.

Feedbackmöglichkeit zur Meldung von Barrieren

Wenn Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen sind, können Sie uns gern einen Hinweis geben:

E-Mail: info@gsg-neuwied.de
Telefon: 0 26 31 / 8 97 – 0

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Laufende Bemühungen zur Sicherstellung der Zugänglichkeit

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1, um die Zugänglichkeit zu bestimmen. Dabei handelt es sich um international vereinbarte Standards, die eine breite Palette von Empfehlungen und Best Practices für die Nutzbarmachung von Inhalten umfassen. Wenn wir unserer Website neue Seiten und Funktionen hinzufügen, werden alle Designs, Codes und Verfahren zur Eingabe von Inhalten anhand dieser Standards überprüft.

Die Barrierefreiheit einer Website ist ein fortlaufender Prozess. Wir testen Inhalte und Funktionen kontinuierlich auf die Einhaltung der WCAG 2.1 Stufe AA und beheben alle Probleme, um sicherzustellen, dass wir die Standards erfüllen oder übertreffen. Die Prüfung unserer Website wird von unseren Teammitgliedern mit branchenüblichen Tools wie dem WordPress-Plugin Accessibility Checker sowie mit Farbkontrast-Analysetools, Navigationstechniken nur mit der Tastatur und Flesch-Kincaid-Lesbarkeitstests durchgeführt.